Büro









Dr. Ing. Rainer Grebin

Architekturstudium am Moskauer Architekturinstitut, Abschluss als Dipl. Ing. Architekt, bis 1990 Architekt im Wohnungsbaukombinat  Rostock (u.a. mitverantwortlich für den Ersatzneubau in der Nördlichen Altstadt von Rostock), 1982 bis 1988 Fernaspirantur, Dissertation über Prinzipien der Rekonstruktion historischer Innenstädte, seit 1990 freiberuflich, Mitglied der Architektenkammer M-V

  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gem. Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Brandschutzplaner (§ 66 LBauO M-V)

 

Dipl. Ing. Valentina Grebin

Architekturstudium am Moskauer Architekturinstitut, Abschluss als Dipl. Ing. Architekt, bis 1999 Architektin im Wohnungsbaukombinat (ab 1990 iab Nord GmbH) Rostock, seit 1993 im Büro Grebin angestellt

 

Wir

  • beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Baumaßnahme, egal ob Neubau, Instandsetzung oder Sanierung, egal ob für private oder öffentliche Auftraggeber, egal ob für Wohnen oder Gewerbe
  • machen die Gesamtplanung und die Planung im Detail
  • schreiben die Bauleistungen aus, beraten Sie bei der Vergabe
  • überwachen die Leistungen der am Bau tätigen Unternehmen hinsichtlich Einhaltung der Qualitäten, der Fristen und der Kosten
  • arbeiten mit anderen Planungsbüros zusammen und können Ihnen so eine komplette Betreuung von  der  ersten Idee bis zur Übergabe bieten
  • sind auch Spezialisten für Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • sind auch Fachleute für nachhaltiges, energieeffizientes und barrierefreies Bauen 
  • sind  auch Sachverständige für Schäden an Gebäuden, erstellen Gutachten über Schäden an Gebäuden und bewerten Bauschäden und Baumängel
  • sind auch Brandschutzplaner
  • übernehmen die Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung.

Unser Büro ist ins Verzeichnis für die besondere Eignung von Architektinnen und Architekten im Rahmen der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" der Architektenkammer MV aufgenommen worden. Das Verzeichnis ist nach der Maßgabe der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt" als Empfehlung mit dem Ziel der Qualitätssicherung öffentlich geförderter Maßnahmen zu verstehen.

 

 

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